Verletzungs- und Erkrankungsfolgen an den Kiefern, Kiefergelenken und Weichteilen der Mundhöhle, einschließlich der Zunge und der Speicheldrüsen, sind nach dem Grad ihrer Auswirkung auf Sprech-, Kau- und Schluckvermögen zu beurteilen. Eine Gesichtsentstellung ist gesondert zu berücksichtigen.
Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss
Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom
geringe Sekretion
sonst
Störung der Speichelsekretion (vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit)
Schwere Funktionsstörung der Zunge
durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung
Behinderung der Mundöffnung (Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme
Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen
Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose
ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation
mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation
Verlust eines Teiles des Oberkiefers
ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung
mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion)
Umfassender Zahnverlust
über ½ Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen
Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung
Ausgedehnter Defekt des Gaumens
mit gut sitzender Defektprothese
Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese (Störung der Nahrungsaufnahme)
Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss der Behandlung
Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig) bis zum Abschluss der Behandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) je nach Trinkstörung, Beeinträchtigung der mimischen Muskulatur und Störung der Lautbildung
Lippen-Kieferspalte
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation)
bis zum Verschluss der Kieferspalte
Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) unter Mitberücksichtigung der regelhaft damit verbundenen Hörstörung (Tubenfehlbelüftung) und der Störung der Nasenatmung
bis zum Verschluss der Kieferspalte
Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte wegen der bis zum Abschluss der Erstbehandlung (in der Regel ein Jahr nach der Operation) bestehenden mit der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vergleichbaren Auswirkungen
Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung
Ausgeprägte Hörstörungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Behandlung richtet sich der GdS immer nach der verbliebenen Gesundheitsstörung.
Schluckstörungen
ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden
mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer)
mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes
Verlust des Kehlkopfes
bei guter Ersatzstimme und ohne Begleiterscheinungen, unter Mitberücksichtigung der Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (fehlende Bauchpresse)
in allen anderen Fällen
Anhaltende schwere Bronchitiden und Beeinträchtigungen durch Nervenlähmungen im Hals- und Schulterbereich sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Bei Verlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdB bzw. GdS während dieser Zeit
Teilverlust des Kehlkopfes je nach Sprechfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit
Bei Teilverlust des Kehlkopfes wegen eines malignen Tumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
bei Geschwulstentfernung im Frühstadium (T1 N0 M0)
sonst
Tracheostoma
reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme
mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit (z. B. bei schweren Kehlkopfveränderungen)
Einschränkungen der Atemfunktion sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Trachealstenose ohne Tracheostoma
Der GdS ist je nach Atembehinderung analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion zu beurteilen.
Funktionelle und organische Stimmstörungen (z. B. Stimmbandlähmung)
mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit
mit dauernder Heiserkeit
nur Flüsterstimme
mit völliger Stimmlosigkeit
Atembehinderungen sind ggf. zusätzlich zu bewerten analog der dauernden Einschränkung der Lungenfunktion.
Artikulationsstörungen
durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen
mit verständlicher Sprache
mit schwer verständlicher Sprache
mit unverständlicher Sprache
Stottern
leicht
mittelgradig, situationsunabhängig
schwer, auffällige Mitbewegungen
mit unverständlicher Sprache
Außergewöhnliche psychoreaktive Störungen einschließlich somatoformer Störungen sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen